Vorwort

Diese Webpräsenz dient dazu die Eigentümer rund um den Giselherplatz mit Informationen zu versorgen.

Sie dient nicht als Platform für Werbung oder der Vermittlung von Immobilien.

Ich kann mir auch vorstellen das hier Links auf Foren eingebunden werden die der Diskussion für die Entwicklung unserer Anlage dienen.

Wer Informationen oder Dokumente hinzufügen möchte kann mir dies mit einer EMail mitteilen.


28. 04. 2024 Einladung zur Eigentümerversammlung 2024


Die diesjährige Eigentümerversammlung findet am 21. Mai 2024 um 17:30 Uhr statt.

Ort der Versammlung:

Heinrich Pesch Haus
Frankenthaler Str. 229
67059 Ludwigshafen

Die Tagesordnung kann hier herruntergeladen werden.


03. 05. 2024 Garagen Gittertore


Im Internet bin ich bei der Fa. Heinze für mögliche Tore fündig geworden.

Heinze

Desweiteren sind noch viele Anbieter mit Rolltoren vorhanden.
Nach meiner Recherche müssen die Tore nach DIN EN 13241-1 zertifiziert sein und durch einen Fachbetrieb installiert werden.
Diese DIN ist gültig seit dem 01. Mai 2005 und für Tore verpflichtend

Wartungspflichten können hier nachgelesen werden.


06. 07. 2023 Email Antwort von TWL Netzanschlussteam


TWL erarbeitet derzeit die strategische Ausbauplanung für das Fernwärmenetz in Ludwigshafen.
Zur Bewertung des Ausbaus einzelner Stadtgebiete wurde Ludwigshafen in 123 Quartiere eingeteilt.
Jedes Quartier wurde nach Bebauungsstruktur (Gewerbe/Industrie; Neubaugebiete und Wohnen/Handel) sowie Eigentümerstruktur und Lastdichte (kW/m) kategorisiert.
Somit kann adressenscharf ermittelt werden, wo ein Fernwärmeausbau erfolgen soll.

Das Giselherplatz-Quartier, in dem sich die Gernotstraße und der Giselherplatz befinden, liegt heute noch nicht in der Nähe des vorhandenen Fernwärmenetzes, ist aber potenziell für einen mittelfristigen Ausbau wirtschaftlich interessant.
Eine Erschließung kann voraussichtlich nur im Rahmen des weiteren Ausbaus der Fernwärmeerzeugung und einem damit verbundenen Lückenschluss zwischen den Fernwärmegebieten Pfingstweide und Innenstadt erfolgen.

Ergänzend dazu hat die Stadt Ludwigshafen mit Unterstützung von TWL bereits damit begonnen Überlegungen für eine kommunale Wärmeplanung für Ludwigshafen anzustellen, deren Ziel es ist, eine ökologische, ökonomische, sozial verträgliche und versorgungssichere Wärmelösung als langfristige Perspektive darzustellen und einen Transformationspfad für eine kosteneffiziente, versorgungssichere, gesellschaftlich akzeptierte und klimafreundliche Wärmewende in Ludwigshafen zu entwerfen.

Auf Bundesebene wird derzeit noch – in Ergänzung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) – an einem entsprechenden Wärmeplanungsgesetz gearbeitet, welches dem Vernehmen nach bis Jahresende beschlossen und in Kraft treten soll.

Im Zuge der kommunalen Wärmeplanung können dann auch weitere konkrete Aussagen dahingehend gemacht werden, bis wann genau das Fernwärmenetz in Ludwigshafen weiter ausgebaut wird und die zusätzlichen Bedarfe mittel- und langfristig klimaneutral gedeckt werden sollen.


13. Juni 2023 TWL Fernwärmeausbau


Die TWL plant den Ausbau ihres Fernwärmenetzes rund um den Giselherplatz


07. Juni 2023 (Garagen- und Stellplatzanlagenverordnung - GarStellVO - )* Vom 8. Dezember 2022


§ 21

Betriebsvorschriften für Garagen und Stellplatzanlagen

(1) In Mittel- und Großgaragen muss die allgemeine elektrische Beleuchtung nach § 15 Abs. 1 während der Betriebszeit ständig mit einer Beleuchtungsstärke von mindestens 20 Lux eingeschaltet sein, soweit nicht Tageslicht mit einer entsprechenden Beleuchtungsstärke vorhanden ist.

(2) In Mittel- und Großgaragen ist die Aufbewahrung von brennbaren Stoffen außerhalb von Kraftfahrzeugen nicht zulässig; dies gilt nicht für einen zusätzlichen Satz Reifen und für Fahrzeugzubehör für ein Kraftfahrzeug je Stellplatz, wie beispielsweise Dachbox, Fahrradträger oder Kindersitz, sofern die Nutzbarkeit des Stellplatzes nicht beeinträchtigt wird. In Kleingaragen dürfen zusätzlich bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden.

(3) Fahrräder, Anhänger und Elektrokleinstfahrzeuge dürfen nur außerhalb der Verkehrsflächen und Rettungswege abgestellt werden; ein verkehrssicheres Abstellen muss gewährleistet sein.

(4) In geschlossenen Mittel- und Großgaragen ist das Rauchen und offenes Feuer nicht zulässig. Auf das Verbot ist durch deutlich sichtbare und dauerhafte Beschilderung mit den Worten „Feuer und Rauchen verboten!“ hinzuweisen.

(5) Die Rettungswege und die Zu- und Abfahrten bis zur öffentlichen Verkehrsfläche sind verkehrssicher und frei zu halten.

(6) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für automatische Garagen.

(7) Die Verpflichtungen nach den Absätzen 1 bis 6 treffen die Eigentümerin oder den Eigentümer oder die Betreiberin oder den Betreiber.

30. Mai 2023 Mauersegler und ihre Nistplätze


Mauersegler und ihre Nistplätze stehen unter Naturschutz.
Bereiche in denen keine Nistplätze sind, müssen nicht freigehalten werden z. B. durch das anbringen von Katzennetzen, Markisen.
Mir ist auch nicht bekannt das Nistplätze durch die Vögel über einem Balkon angebracht wurden.
BUND Kreisgruppe Mainz


27. Mai 2023 Hunde und Grünfläche


Da sich leider immer wieder einige über Hunde auf der Grünfläche beschweren stelle ich hier meine persönliche Meinung zur Verfügung.
Die Hundekot Verordnung der Stadt Ludwigshafen: Hundekot darf grundsätzlich nicht auf öffentlichen Grundstücken, auch in Grünanlagen oder auf Freiflächen zurück gelassen werden.
Mehr sagt sie nicht aus. Das heisst, das Hunde auf Grünanlage Zugang haben und auch ihre Markierungen setzen dürfen.
Es gab bisher auch keine Abstimmung der Eigentümer über ein Verbot für Hunde auf den Grünflächen, noch ist ein Verbot in der Hausordnung oder Teilungserklärung hinterlegt.
Ein einseitiges Verbot nur für Hunde aber nicht für andere Tierarten gilt als Diskriminierung von Hunden.
Es wundert mich das Hundehalter immer wieder angefeindet werden.
Ich habe noch nie mitbekommen das KFZ-Halter die mit ihrem Fahrzeug den Fußgängerweg versperren bzw. den Motor unnötig laufen lassen kritisiert wurden.
Auch Raucher werden in Ruhe gelassen die ihre Kippen achtlos in der Natur entsorgen, obwohl bekannt sein sollte das jede Kippe die vom Regen oder Gießwasser ausgewaschen wird bis zu 1000 Liter Grundwasser verseucht.
Dazu kommt das die Kippen das Erscheinungsbild der Umgebung nicht fördern.
Im Hundeurin sind Mineralien welche den Pflanzen als Dünger dienen, dazu kommt ein hoher Wasseranteil der den Pflanzen auch zu gute kommt.
Selbstverständlich darf nicht verschwiegen werden das der Nitratanteil, wenn er auf ein und der selben Stelle gelangt, in großen Menge schädlich ist.
Ich konnte in unserer Anlage nicht beobachten das dies ein Problem darstellt.

Hunde in der Wohnungseigentumsanlage


23. Mai 2023 WEG § 20 Absatz 2 ( privilegierten Maßnahmen )


Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die 

  1. dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen,
  2. dem Einbruchschutz,
  3. dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge und 
  4. dem Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität 

dienen. Über die Durchführung ist im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung zu beschließen. 
Eine ausführliche Beschreibung der privilegierten Maßnahmen finden sie hier.


11. Mai 2023 Balkonkraftwerke


Es wurde am 8. Mai 2023 eine Petition im Deutschen Bundestag vorgetragen.

Einer dieser Punkte bezieht sich auf die baurechtliche Vereinfachung für die Installation der Balkonsolargeräte.

Ziel: Die Nutzung von Photovoltaik zur Eigenversorgung soll in die „privilegierten Maßnahmen“ aufgenommen werden.

Der Referentenentwurf durch die Bundesregierung und eine Stellungsnahme.


Auszug aus dem Solarkataster